Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 am BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden AGB zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter die Ski- und Snowboardclub Bückeburg GmbH, im folgenden SSC GmbH genannt, vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.

1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 30% auf den Gesamtreisepreis, mind. 250 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.

2.2. Der restliche Reisepreis ist analog den in unserer Reisebestätigung genannten Zahlungsterminen gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB zu zahlen. Der Sicherungsschein wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.

2.3 Die Reisedokumente werden Ihnen 7-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sollen zum Zwecke der Beweissicherung durch uns schriftlich bestätigt werden. Die Wirksamkeit mündlicher Nebenabreden wird hierdurch jedoch nicht berührt.

3.2 Die außerhalb des Pauschalangebots liegenden zusätzlich zur Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir als Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

3.3 Alle Angaben zu Buszeiten und Busabfahrtsgesellschaften, sowie Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.

4. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nachfolgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:

• bis 50. Tag vor Abreise: 5 %
• bis 40. Tag vor Abreise: 10 %
• bis 31. Tag vor Abreise: 20 %
• bis 22. Tag vor Abreise: 30 %

• bis 15. Tag vor Abreise: 50 %
• bis 7. Tag vor Abreise: 90 %
• ab dem 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 % des Reisepreises

Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

4.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR pro Person.

4.4 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

4.5. Die SSC GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch die SSC GmbH muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein

b) Die SSC GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen

c) Die SSC GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt der SSC GmbH später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

4.6. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die SSC GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch die SSC GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.

4.7. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5. Versicherungen

Mit Zusendung der Reisebestätigung und Rechnung weisen wir Sie auf die Sinnhaftigkeit des Abschlusses einer zusätzlichen Reiseversicherung hin, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung für das Ausland oder eine Reisegepäckversicherung. Gleichermaßen helfen wir Ihnen mit einem weiterführenden link, den Abschluss z.B. bei unserem Partner, zu bewerkstelligen.

6. Haftung des Reiseveranstalters

6.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

6.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

6.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 2.900 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 967 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

6.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

7.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

7.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

8. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

9. Verjährung

9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, beträgt zwei Jahre. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

9.2 Die gesetzliche Verjährungsfrist für alle übrigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach den §§ 651c bis 651f BGB wird auf ein Jahr verkürzt.

9.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9.4 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Anpassung des Reisepreises

10.1 Erhöhen sich die Beförderungskosten oder bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt oder tritt eine Änderung der für die jeweilige Reise geltenden Wechselkurse ein, sind wir berechtigt, den vereinbarten Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern.

10.2 Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, kann eine Erhöhung des Reisepreises unter Anwendung nachfolgender Berechnungen erfolgen: Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung können wir von Ihnen verlangen.

10.3 Ändern sich Wechselkurse nach Vertragsabschluss und tritt dadurch eine Verteuerung der Reise für die SSC GmbH ein, können wir den Reisepreis in dem Umfange der Verteuerung erhöhen.

10.4 Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss in den Fällen von Ziff. 10.1 bis 10.3 nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

10.5 Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises können Sie kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

10.6 Sie haben unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt, die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz uns gegenüber geltend zu machen.

10.7 Der Kunde kann die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Kosten nach 10.1 bis 10.3 nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten der SSC GmbH führt. Ein etwaig gezahlter Mehrbetrag ist zu erstatten.

11. Abtretung

Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind Sie grundsätzlich allein verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.

12.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, sodass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

12.3 Für nicht-deutsche Staatsbürge gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.

13.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

13.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

14. Datenschutz

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:

Ski- und Sportclub Bückeburg GmbH
Sülbeckerbrand 32
31688 Nienstädt

Telefon +49 5724 1663
Fax +495724 3979156
ssc-bueckeburg.de

Amtsgericht Bückeburg (HRB XXX)
Geschäftsführer: Bülent Yilmaz, André Munkelt


WICHTIGE HINWEISE

Allgemein

Wir weisen darauf hin, dass es zu pandemiebedingten Einschränkungen kommen kann, wie z.B. Maskenpflicht, Abstandsregeln und längeren Wartezeiten (Skipisten/Essen etc.). Wir bitten um Ihr Verständnis.

Busfahrten

a) Bitte beachten Sie, dass der Gepäckraum und das gesetzlich zugelassene Gesamtgewicht der zum Einsatz kommenden Busse deutlich beschränkt ist. Jede(r) Teilnehmer/-in darf ein Gepäckstück, ein kleines Bordgepäck sowie ein Paar Ski oder ein Snowboard mitnehmen. Pro Person gilt eine Beschränkung des Gepäcks auf 20 kg + ein Paar Ski oder ein Snowboard! Da das Gesamtgewicht des Busses gesetzlich begrenzt ist, kann zusätzlich mitgeführtes Gepäck möglicherweise nicht befördert werden.

b) Wir setzen ausnahmslos moderne Fernreisebusse mit mindestens 3-Sterne-Komfort ein. Trotzdem kann es witterungsbedingt dazu kommen, dass die Bordtoiletten dieser Fahrzeuge aufgrund von Einfrierungsgefahr außer Betrieb genommen werden müssen. In diesem Fall werden unterwegs selbstverständlich ausreichend Pausen gemacht.

c) Da die Busfahrten im „Pendel“ durchgeführt werden, kann es im Einzelfall zu verkehrs- oder witterungsbedingten Verspätungen bei der Abreise oder Ankunft kommen. Diese sind nicht immer vorhersehbar und von den Gruppen genauso zu tolerieren wie das Kombinieren verschiedener Gruppen im Bus und der damit verbundenen Umwege, es sei denn, es liegt ein Fall der Unzumutbarkeit im Sinne unserer Reisebedingungen vor.

d) Das Gepäck ist nicht gegen Beschädigung bzw. Diebstahl und Verlust versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung.

e) Während der Busfahrten gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot. Die Gruppenleiter/-innen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Regeln von jedem/jeder einzelnen Teilnehmer/-in unbedingt beachtet werden und tragen die Verantwortung für ein angemessenes Verhalten ihrer Gruppe.

Unterkunft

Wir bitten um Verständnis, dass der Müll von selbst mitgebrachten Getränken entweder von den Teilnehmern selbst zu entsorgen ist oder vom Hauswirt kostenpflichtig beseitigt wird. In einigen Häusern wird obligatorisch eine Müllgebühr von ca. € 1,50 pro Person erhoben! Bitte beachten Sie, dass das Mittag- und Abendessen (wie international üblich) i.d.R. keine Getränke beinhaltet.

Sicherheit

Stand April 2021: In Italien, Kärnten und Salzburger Land gilt für Kinder bis 15 Jahre Helmpflicht auf der Piste!